Schlussanträge des Generalanwaltes beim EuGH: Daten der Kunden eines Apothekers, die bei der Bestellung von apothekenpflichtigen, aber nicht verschreibungspflichtigen Arzneimitteln auf einer Online-Verkaufsplattform übermittelt werden, sind keine „Gesundheitsdaten“ nach Art. 9 DSGVO
So die am 25. April 2024 (Az.: C‑21/23) veröffentlichten Ausführungen im Ergebnis. Der Bundesgerichtshof hatte dem EuGH zwei Fragen im Wege eines Vorabentscheidungsersuchens vorgelegt. Die erste Frage, der möglichen Verfolgung…