OLG Karlsruhe: Speicherung von Daten über Zahlungsstörung bei privater Wirtschaftsauskunft kann über Rechtsgrundlage des Art. 6 I 1 lit.f) DSGVO auch mehr als 3 Jahre nach Erledigung zulässig sein.
So unter anderem das Gericht in seinem Urteil vom 20. Januar 2026 (Az.: 19 U 64/25) in einem Rechtsstreit, bei dem der Kläger unter anderem einen Anspruch auf Unterlassung der…
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März 30, 2026