OLG Karlsruhe: Erhält ein Influencer als Gegenleistung für Beiträge kostenfrei Fahrzeuge gestellt und eine Reisekostenerstattung, liegt eine kommerzielle Kommunikation im Sinne des DDG vor und die Beträge sind klar als werblich zu kennzeichnen
Erfolgt dies nicht, so besteht ein Unterlassungsanspruch, im hiesigen Rechtstreit ein solcher eines qualifizierten Wirtschaftsverbandes. So das Gericht in seinem Urteil vom 3. März 2026 (Az.: 14 UKl 2/24) in…
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März 10, 2026