ArbG Bonn: Arbeitnehmer kann Stellungnahmen von Beschäftigten gegenüber Arbeitgeber zu Arbeit in alkoholisiertem Zustand, die nicht bewiesen wurden, mittels Auskunftsanspruch nach Art. 15 DSGVO erhalten
So das Gericht in seinem Urteil vom 13. August 2025 (Az.: 2 Ca 2382/24) in einem Rechtsstreit. Der Kläger verlangte auf Grundlage des Art.15 DSGVO Auskunft in Form von Stellungnahme…
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Januar 27, 2026