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LG Berlin:Löschung einer ASIN vs.Unterlassungsanspruch

Löschung einer ASIN vs.Unterlassungsanspruch – Die Löschung einer ASIN auf einer bekannten Internetverkaufsplattform beseitigt nicht die Wiederholungsgefahr. Diese ist die Grundlage für den Unterlassungsanspruch, der im Wettbewerbsrecht gegen unzulässige geschäftliche Handlungen geltend gemacht werden kann.

Das LG Berlin hatte in einem wettbewerbsrechtlichen einstweiligen Verfügungsverfahren mit Beschluss vom 12. November 2021 (Az.: 102 O 145/21) über den Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung zu entscheiden gehabt.

Den Antrag hatte ein Wettbewerbsverband gegen die Verwendung von zahlreichen Aussagen zur Bewerbung von Kapseln zur Nahrungsergänzung gestellt. Neben Fragen der örtlichen Zuständigkeit und des anwendbaren Rechts, hatte sich das Gericht auch mit dem Vortrag zum Wegfall der Wiederholungsgefahr durch Löschen der ASIN zu beschäftigen.

Das Gericht sah das Argument des in Anspruch genommen werbenden Unternehmens gegen den Unterlassungsanspruch, „Löschung einer ASIN vs.Unterlassungsanspruch“, nicht als begründet und zutreffend an.

Ansicht des Gerichts

Das Gericht führt in den Entscheidungsgründen unter anderem aus:

„…Soweit die Antragsgegnerin vorprozessual auf die Abmahnung des Antragstellers vom 6. Oktober 2021 mitgeteilt hat, die ASIN, unter der das Produkt auf der Plattform xxxxxx.de angeboten wurde, gelöscht zu haben, war dies unerheblich. Insbesondere war diese Maßnahme nicht geeignet, die wettbewerbsrechtliche Wiederholungsgefahr zu beseitigen. Insoweit ist unerheblich, ob die Werbetexte von der Herstellerin oder Lieferantin des Produkts stammen, da die Antragsgegnerin das Produkt in eigenem Namen angeboten und sich die wettbewerbswidrige Bewerbung damit zu eigen gemacht hat. Aus diesem Grunde wäre nur eine Unterlassungserklärung geeignet gewesen, die Wiederholungsgefahr entfallen zu lassen…“

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