Datenschutzrecht

BGH: kein Anspruch auf Abschriften der Begründungsschreiben zu den Prämienanpassungen samt Anlagen aus Art.15 DSGVO gegenüber einer privaten Krankenversicherung

So der hier entscheidende Senat des BGH in der Bestätigung der eigenen Rechtsprechung. In seinem Urteil vom 21. Februar 2024 (Az.: IV ZR 311/22) führt das Gericht aus:

„…Der Senat hat außerdem entschieden und im Einzelnen begründet, dass ein Anspruch auf eine Abschrift der gesamten Begründungsschreiben samt Anlagen – worauf der Klageantrag auch hier abzielt – nicht aus Art. 15 Abs. 1 DSGVO folgt (vgl. Senatsurteil vom 27. September 2023 – IV ZR 177/22, VersR 2023, 1514 Rn. 45 ff.)…“

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