Datenschutzrecht

EuG: Auskunft zu Abfragen im Bankbereich – Ehemalige Mitarbeitereigenschaft des Auskunftbegehrenden & Bankeigenschaft irrelevant für Auskunftsanspruch nach Art. 15 DSGVO

So das Gericht in seinem Urteil vom 22. Juni 2023 (Az.: C-579/21) in einem Vorabentscheidungsersuchen aus Finnland. Ein ehemaliger Mitarbeiter einer Bank hatte den Auskunftsanspruch auch auf Namen von den Personen bezogen, die zu seiner Person eine bankinterne Abfrage vorgenommen hatten. Das Gericht sieht gemäß der vorliegenden Pressemitteilung in beiden Punkten keine Relevanz, die dem geltend gemachten Anspruch entgegenstehen.

Link zur Pressemitteilung (Achtung: hinter Link befindet sich .pdf-Dokument): https://curia.europa.eu/jcms/upload/docs/application/pdf/2023-06/cp230107de.pdf

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