LG München I: kein Sachmangel an gemieteter Virenschutzsoftware, wenn Missbrauchsgefahr für Spionage nach Mitteilung des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik eine bestehen könnte
Unter anderem dies hat das Gericht in seinem Endurteil vom 13. Dezember 2023 (Az.: 29 O 1152/23) entschieden. In dem Rechtsstreit waren Rückzahlungsansprüche aus einem Vertrag geltend gemacht worden, der durch das Gericht auch im Rahmen des Verfahrens als Mietvertrag im Sinne der §§ 535 ff. BGB rechtlich eingeordnet worden war. Einen Sachmangel wies das Gericht jedoch in seinen Entscheidungsgründen zurück, sofern dieser mit der Mitteilung des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik zu einer möglichen Missbrauchsgefahr beim Anwender begründet worden war. Es führt in den Entscheidungsgründen unter anderem aus: „…Die BSI-Warnung ist kein Sachmangel. (1) Die BSI Warnung betrifft einen äußeren Umstand der Mietsache, nämlich die Gefahr des Missbrauchs…
Überblick zum neuen Kaufrecht 2022 – Teil 1
Überblick zum neuen Kaufrecht 2022 – Teil 1 Der neue Sachmangelbegriff Hinweis: In der losen Beitragsreihe „Überblick zum neuen Kaufrecht 2022“ stellt der Autor die aus seiner Sicht wichtigsten Änderungen des BGB als reinen informatorischen Überblick vor, die am 1. Januar 2022 in Kraft getreten sind. Ein Anspruch auf Vollständigkeit aller Neuregelungen besteht daher nicht. Hintergrund der Neuregelungen sind Richtlinien der EU. Basis eines jeden Gewährleistungsanspruchs bei einem Kaufvertrag ist neben einem Rechtsmangel der in Praxis weitaus häufiger vorkommende Sachmangel. Dieser ist in § 434 BGB geregelt und seit dem 1. Januar 2022 grundlegend in der Anwendungsweise und zum Teil auch den inhaltlichen Voraussetzungen neu strukturiert. Für Kaufverträge, die bis…