Datenschutzrecht

Bußgeld in Höhe von 215.000 EUR wegen unrechtmäßiger Verarbeitung von Beschäftigtendaten

Das Bußgeld wurde durch die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit gegenüber einem Unternehmen verhangen, dass unter anderem in einer Liste zu Beschäftigten in der Probezeit und auch weiteren Beschäftigten Informationen gesammelt hat, so unter anderem zu einer beabsichtigten Betriebsratsgründung oder einer möglichen Inanspruchnahme einer Psychotherapie.

Weitere Informationen hier: https://www.datenschutz-berlin.de/pressemitteilung/informationen-ueber-beschaeftigte-in-der-probezeit/

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