OLG Frankfurt a.M.:Werbung für E-Books auf Social Media kennzeichnungspflichtig
Werbung für E-Books auf Social Media kennzeichnungspflichtig – Dies gilt nach Ansicht des OLG Frankfurt a.M. in einem Urteil vom 19. Mai 2022 (Az.: 6 U 56/21) zumindest dann, wenn der Werbende im Rahmen der Nutzung eines Accounts auf einer Social Media Plattform, im Streitfall Instagram, die beworbenen EBooks auch nur kostenlos als Gegenleistung zur Verfügung gestellt bekommt und für die Bewerbung über seinen Account gleichzeitig in den Postings sog. Tap Tags zur Verlinkung auf Bezugsquellen der E-Books bereitstellt. Dem Rechtsstreit lag eine Abmahnung eines Unternehmens des Verlagswesens für mehrere Print-und Onlinezeitschriften gegenüber einer Influencerin zugrunde. Werbung für E-Books auf Social Media kennzeichnungspflichtig – Wettbewerbsverhältnis bejaht Das Gericht bejahte zunächst…
BGH:Erneut Kennzeichnung von Postings durch Influencer
Erneut Kennzeichnung von Postings durch Influencer – Ein weiteres, die vorherige Rechtsprechung bestätigendes, Urteil hat der Bundesgerichtshof am 13. Januar 2022 (Az.: I ZR 9/21) gesprochen. Das Gericht bestätigt in der Entscheidung seine aufgestellten rechtlichen Kriterien für die Bewertung der Kennzeichnung von Postings durch Influencer und gerade das Fehlen der Kennzeichnung als „Werbung“ oder ähnlich. In dem Verfahren war eine Influencerin wegen entsprechender Postings auf Instagram auf Unterlassung in Anspruch genommen worden. Erneut Kennzeichnung von Postings durch Influencer – Entscheidung des Falls durch das Gericht Der BGH bestätigt die vorherigen Berufungsentscheidung des OLG Koblenz und damit auch die Verurteilung zur Unterlassung. In den sehr umfangreichen Entscheidungsgründen nimmt das Gericht zum…