IT-Recht,  Urheberrecht

BGH: Von Rechteinhaber zu erfüllende Anforderungen für DNS-Sperren konkretisiert

In seiner Entscheidung vom 13. Oktober 2022 (Az.: I ZR 111/21 – DNS-Sperre) hat der BGH die von einem Rechteinhaber zu erfüllenden Anforderungen für DNS-Sperren konkretisiert. Laut der vorliegenden Pressemitteilung muss der Rechteinhaber bevor er diesen Weg geht und damit einen Anspruch nach § 7 IV TMG durchzusetzen versucht, zahlreiche Maßnahmen erfolglos durchgeführt haben. Dazu gehören Nachforschungen und eine vorherige Inanspruchnahme z.B. eines Hostproviders.

Link zur Pressemitteilung: http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&Datum=Aktuell&Sort=12288&nr=131402&linked=pm&Blank=1

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