E-Commerce-Recht,  Wettbewerbsrecht

EuGH: Widerrufsrecht besteht nur einmal, wenn aus kostenlosem Probeabo automatisch die Verlängerung zu einem kostenpflichtigen Abo erfolgt

Dies gilt nur dann nicht, wenn nicht klar und verständlich über das kostenpflichtige Abo informiert wird, dass bei einer Verlängerung entsteht. So das Gericht in einem Vorabentscheidungenersuchen aus Österreich in seinem Urteil vom 05. Oktober 2023 (Az.: C-565/22). Es führt unter anderem aus, dass nach der Verbraucherrechterichtlinie (VRRL) als anwendbares EU-Recht eben kein weiteres Widerrufsrecht bei der „Umwandlung“ in das kostenpflichtige Abo entstehe.

Das Gericht führt in den Entscheidungsgründen unter anderem aus:

„…Auch wenn der Verbraucher beim Abschluss eines Vertrags, der einen kostenlosen Zeitraum der Erbringung von Dienstleistungen vorsieht, vom Unternehmer klar, verständlich und ausdrücklich darüber informiert wird, dass diese Leistung nach dem kostenlosen Zeitraum kostenpflichtig wird, wenn der Vertrag vom Verbraucher während dieses Zeitraums nicht gekündigt oder widerrufen wird, ändern sich also die dem Verbraucher zur Kenntnis gebrachten Vertragsbedingungen nicht. In einem solchen Fall rechtfertigt das in der vorstehenden Randnummer genannte Ziel nicht, dass der betreffende Verbraucher nach der Umwandlung dieses Vertrags in einen kostenpflichtigen Vertrag neuerlich über ein Widerrufsrecht verfügt. Im Übrigen kann der Verbraucher bei der Verlängerung dieses kostenpflichtigen Vertrags um einen bestimmten Zeitraum auch nicht über ein solches Widerrufsrecht verfügen…“

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