BGH: „Mogelverpackung“ ist Irreführung nach § 5 UWG, wenn Aufmachung Täuschung nicht verhindert und enthaltene Füllmenge nicht technisch bedingt ist
So das Gericht in seinem Urteil vom 29. Mai 2024 (Az.: I ZR 43/23), zudem bisher nur die Pressemitteilung vorliegt. In dem Rechtsstreit war die Produktverpackung eines Waschgels streitig, die wesentlich größer war als für den enthaltenen Inhalt für den Betrachter notwendig.