Nach der Zustimmung am 13. März 2024 geht das Rechtssetzungsverfahren auf die „Zielgerade“. 20 Tage nach Veröffentlichung der EU-Verordnung im Amtsblatt der EU tritt diese in Kraft. Danach erfolgt ein gestaffeltes Inkrafttreten wie folgt:
Verbote sogenannter verbotener Praktiken
6 Monate nach Inkrafttreten
Verhaltenskodizes
9 Monate nach Inkrafttreten
Regeln für künstliche Intelligenz mit allgemeinem Verwendungszweck, einschließlich Governance
12 Monate nach Inkrafttreten
Verpflichtungen für Hochrisikosysteme
36 Monate nach Inkrafttreten
Alle anderen Regelungen
24 Monate nach Inkrafttreten







Kommentare von Rolf Albrecht