Am 19. Februar 2026 wurde das Dritte Gesetz zur Änderung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Am 27. September 2026 treten nahezu überwiegend die Änderungen in Kraft, die geschäftliche Handlungen rund um das Thema „Nachhaltigkeit“ beeinflussen werden.
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Februar 20, 2026
Änderung des UWG im Bundesgesetzblatt veröffentlicht – Inkrafttreten am 27. September 2026
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OLG Dresden: kein genereller Löschungsanspruch nach Art. 17 DSGVO innerhalb der dreijährigen Speicherung von Zahlungsrückständen des Schuldners auch bei Tilgung der zugrundeliegenden Forderung bei Bonitätsauskunft
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Rolf Albrecht
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Rechtsanwalt I Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz I Fachanwalt für Informationstechnologierecht (IT-Recht) I Lehrkraft für besondere Aufgaben für das Gebiet Wirtschaftsrecht an der Hochschule Ruhr West
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