Im Berichtszeitraum hat die Behörde, aus datenschutzrechtlicher Sicht, interessante Sachverhalte zu bewerten gehabt. So findet sich z.B. unter Ziffer 8.1, beginnend ab Seite 100 in dem Dokument, einr umfangreiche Darstellung zum Beschäftigtendatenschutz und der Frage, inwiefern in Unternehmen oder Behörden Informationen zu Krankheitstagen, Resturlaub und Überstunden von Beschäftigten von den zuständigen Stellen an Dienstvorgesetze weitergeben werden dürfen. Link zur Veröffentlichung: https://www.ldi.nrw.de/28-bericht-der-landesbeauftragten-fuer-datenschutz-und-informationsfreiheit-nrw-sollte-wieder-einen

Juni 24, 2023
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen veröffentlicht Tätigkeitsbericht für das Jahr 2022
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Rolf Albrecht
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Rechtsanwalt I Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz I Fachanwalt für Informationstechnologierecht (IT-Recht) I Lehrkraft für besondere Aufgaben für das Gebiet Wirtschaftsrecht an der Hochschule Ruhr West
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