und damit auch entsprechend Pflichtinformationen verwenden werden müssen. In seinem Beschluss vom 27. Juni 2024 (Az.: I ZR 101/23) will der BGH unter anderem die Klärung erreichen, ob bei solchen Dual-Use-Produkten auch eine Einordnung als Lebensmittel in Betracht kommt.
BGH: Vorabentscheidungsersuchen an EuGH zur Frage, ob Essigsprays, die sowohl zum Desinfizieren als auch als Speise genutzt werden können, der Biozid-Verordnung unterfallen…
Veröffentlicht von