Geschehen ist dies am 12. März 2024. Unter anderem ist angedacht, dass eine Nutzung von Angaben mit ökologischem Bezug, wie z.B. „biologisch abbaubar“, „umweltfreundlich“, „wassersparend“ oder mit „biobasiert „, nur noch dann möglich ist, wenn diese Angaben vorab durch Gutachter als bestehend und den Tatsachen entsprechend bewertet werden.
Es bleibt abzuwarten, wie der Rechtssetzungsprozess sich nach der Wahl zum EU-Parlament entwickeln wird. Auf jeden Fall wären dann Anpassungen unter anderem am Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb (UWG) zu erwarten.