Ab dem 17. Dezember 2023 muss das Hinweisgeberschutzgesetz auch von alle mit mindestens 50, aber weniger als 250 Mitarbeitern zwingend beachtet werden. Es besteht keine Übergangsfrist. Da hinsichtlich der Durchführung des Gesetzes auch datenschutzrechtliche Implikationen bestehen, sind die FAQ ein gutes Mittel zur rechtlichen Bewertung von Vorgaben und Risiken.

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