Dies hat das OLG Schleswig aktuell gemäß Angaben in einer Pressemitteilung vom 25. März 2022 entschieden (Beschluss vom 23. März 2022, Az. 9 Wx 23/21). Rechtsgrundlage ist § 21 II, III Telekommunikation-Telemedien-Datenschutzgesetz (TTDSG), da die betroffenen Person durch einen Fake-Account, hier versehen mit Fotos und Äußerungen, ggf. Ansprüche wegen einer Beleidigung nach § 185 StGB habe.
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