Schutz der Bezeichnung „Glashütte“
Am 11. Februar 2022 hat der Bundesrat eine Verordnung beschlossen, die aufgrund der Rechtsgrundlage des § 137 MarkenG geschaffen wird. Damit ist die Bezeichnung, bekannt für Herstellung von hochwertigen und hochpreisigen Uhren, als geographische Herkunftsangabe geschützt und damit können auch Ansprüche aus dem Markenrecht und dort § 135 MarkenG geltend gemacht werden.
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