Bisher vorliegt ein Referentenentwurf des zuständigen Bundesministeriums für Digitalisierung und Staatsmodernisierung vor. Der letzte Stand wird nachfolgend aus dem Dokument vom 11. September 2025 in groben Angaben dargestellt. Die Benennung der Aufsichtsbehörden für die Einhaltung der KI-VO ist Ziel des Gesetzes und zwingend erforderlich, eigentlich bis August 2025. Laut dem Entwurf ist die Bundesnetzagentur (BNetzA) als generelle Marktüberwachungsbehörde vorgesehen. Sie soll dabei eine Überwachung und Durchsetzung der Vorgaben der KI-VO durchführen. Vorgesehen ist auch, dass Bußgelder auch gegen juristische Personen verhängt werden und somit eine Abweichung von den rechtlichen Vorgaben des OWiG. Zudem ist z.B. auch eine Erweiterung des Hinweisgeberschutzgesetzes um Verstöße gegen die KI-VO im Entwurf enthalten. Es bleibt abzuwarten, wie das weitere Gesetzgebungsverfahren verlaufen wird.
KI-generiertKI-generiertes Bild/Bild erstellt mit Adobe Firefly durch Prompting
Oktober 4, 2025
Gesetz zur Durchführung der KI-Verordnung ist im Gesetzgebungsverfahren
Vorheriger Beitrag
BGH: Die Annahme einer bösgläubigen Markenanmeldung setzt voraus, dass der Anmelder eine Schädigungs- oder Behinderungsabsicht hinsichtlich Drittinteressen hat
Nächster Beitrag
LG München I: Werbung eines Online-Pflegeportals mit Angabe “Deutschland innovativ” und den Farben der deutschen Flagge irreführend nach § 5 UWG, da Betrachter missverständlich von staatlichem Portal ausgehen kann
Rolf Albrecht
Administrator
Rechtsanwalt I Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz I Fachanwalt für Informationstechnologierecht (IT-Recht) I Lehrkraft für besondere Aufgaben für das Gebiet Wirtschaftsrecht an der Hochschule Ruhr West
Beiträge von Rolf Albrecht
-
KI-generiertBGH: Verbrauchverband steht bei nur teilweiser berechtigter Abmahnung die volle geltend gemachte Kostenpauschale zu
November 2, 2026
-
KI-generiertOLG Hamburg: Persönlich bekannt, per E-Mail beauftragt – Vertrag wird zum rechtlichen Problem für einen Architekten, da damit auch ein Widerrufsrecht für Kunden bestanden hat
Oktober 30, 2026
-
KI-generiertLG Ingolstadt: Verweist ein Onlinehändler nach dem Kauf eines Produktes einen Kunden bei Ausübung von Gewährleistungsrechten direkt an den Hersteller, ist dies eine irreführende geschäftliche Handlung nach § 5 UWG
Oktober 29, 2026
-
KI-generiertOLG Brandenburg: Datenerhebung durch bestimmte „Meta Business Tools“ ist mangels vorliegender Rechtsgrundlage nach der DSGVO rechtswidrig und daher besteht auch ein Anspruch auf Schadensersatz in Höhe von 500 EUR
Oktober 28, 2026
-
KI-generiertLG Frankfurt a.M.: Anspruch auf Unterlassung der Veröffentlichung von 3D-Darstellungen von Gebäuden auf Google Earth aus allgemeinem Persönlichkeitsrecht, wenn auch für den normalen Betrachter nicht sichtbare Grundstücksteile betroffen sind
Oktober 27, 2026

Rechtliche Entwicklungen, Rechtsprechung und Gesetzgebung – eingeordnet für Unternehmen, Praxis und Interessierte. Keine individuelle Rechtsberatung.
Kommentare von Rolf Albrecht