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Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit untersagt Bundesregierung Facebook-Auftritt

Per Bescheid vom 17. Februar 2023 wurde eine Untersagung vorgenommen, gegen die binnen Monatsfrist geklagt werden kann. Hintergrund ist die Ansicht der Datenschutzaufsichtsbehörden, belegt auch durch entsprechende Begutachtungen, dass der Betrieb einer Fanpage datenschutzkonform nicht möglich ist.

Link zur Pressemitteilung und Bescheid:https://www.bfdi.bund.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2023/06-Untersagung-Betrieb-Fanpage-BReg.html?nn=251944

Rolf Albrecht

Rechtsanwalt I Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz I Fachanwalt für Informationstechnologierecht (IT-Recht) I Lehrkraft für besondere Aufgaben für das Gebiet Wirtschaftsrecht an der Hochschule Ruhr West