BGH: Eine „Mogelverpackung“ ist eine Irreführung nach § 5 UWG, wenn Aufmachung Täuschung nicht verhindert und enthaltene Füllmenge nicht technisch bedingt ist
So das Gericht in seinem Urteil vom 29. Mai 2024 (Az.: I ZR 43/23), dessen Entscheidungsbegründung nunmehr vorliegt. Zu bewerten war die Produktverpackung eines Waschgels streitig, die wesentlich größer war…