LG Berlin: Werbung für ein Elektroauto mit Angabe „CO²-Emissionen mit 0 g/km“ nicht wettbewerbswidrig, wenn nicht auf Hintergründe der Werbung, wie Zertifikatehandel für Emissionen, hingewiesen wird
So das Gericht in seinem wohl nicht rechtskräftigen Urteil vom 21. März 2023 (Az.: 52 O 242/22) rund um die werbliche Anpreisung durch einen Hersteller von KfZ. Das Gericht führt in den Entscheidungsgründen unter anderem… LG Berlin: Werbung für ein Elektroauto mit Angabe „CO²-Emissionen mit 0 g/km“ nicht wettbewerbswidrig, wenn nicht auf Hintergründe der Werbung, wie Zertifikatehandel für Emissionen, hingewiesen wird