OLG Dresden: Schadensersatzanspruch nach Art. 82 DSGVO wegen Verursachung einer rechtswidrigen Eintragung in Auskunftei kann mit 1.500,00 EUR bemessen werden
So das Gericht in seinem Beschluss vom 29. August 2023 (Az.: 4 U 1078/23), in dem auf eine Zurückweisung der Berufung hingewiesen wurde, mit der ein höherer Betrag begehrt wurde. Das Gericht sieht die erstinstanzliche… OLG Dresden: Schadensersatzanspruch nach Art. 82 DSGVO wegen Verursachung einer rechtswidrigen Eintragung in Auskunftei kann mit 1.500,00 EUR bemessen werden