BGH: keine Namensnennungspflicht für betrieblichen Datenschutzbeauftragen aus Art. 13 I lit.b) DSGVO, wenn Erreichbarkeit auch ohne Namensnennung gewährleistet ist
So das Gericht in seinem Urteil vom 14. Mai 2024 (Az.: VI ZR 370/22) in einem Rechtsstreit rund um Ansprüche des Klägers gegen eine Bank aus dem Datenschutzrecht, unter anderem auf Auskunft nach Art. 15… BGH: keine Namensnennungspflicht für betrieblichen Datenschutzbeauftragen aus Art. 13 I lit.b) DSGVO, wenn Erreichbarkeit auch ohne Namensnennung gewährleistet ist