Dies geschah am 16. Februar 2023. Dies ist zwingend, da die Umsetzung von EU-Recht in das deutsche Recht erfolgen muss. Interessant ist neben der Festlegung der rechtlichen Vorschriften, die zu einer Verbandsklage bei Erfüllung der weiteren Voraussetzungen berechtigen auch die im Entwurf enthaltene Verschärfung des § 10 UWG und damit den Gewinnabschöpfungsanspruchs.
Es bleibt abzuwarten, in welcher Form der Entwurf dann auch Gesetz wird.
Quelle für den Gesetzentwurf: https://www.bmj.de/SharedDocs/Gesetzgebungsverfahren/DE/VRUG.html;jsessionid=51F4F35DB1141EA7534FC435064F5B15.2_cid334