OLG Köln:Urheberrechtschutz für Onlinerechner
Urheberrechtschutz für Onlinerechner – Mit dieser Frage hatte sich das OLG Köln im Rahmen eines Klageverfahrens zu einem geltend gemachten Schadensersatzanspruch zu beschäftigten. In dem Urteil vom 29. April 2022 (Az.: 6 U 243/18) nimmt der Senat zu der Frage der Urheberrechtsschutzfähigkeit umfangreich Stellung und sprach dann auch Schadensersatz in einem gewissen Umfang zu sowie geltend gemachte Abmahnkosten. Urheberrechtschutz für Onlinerechner – Ansicht des Gerichts Das Gericht nimmt zunächst zur Frage der Schutzfähigkeit Stellung und führt dazu in den Entscheidungsgründen unter anderem aus: „…Bei den 120 E-Rechnern handelt es sich um Computerprogramme, die gemäß § 2 Abs. 1 Nr. 1, § 69a UrhG Urheberrechtsschutz genießen können. Die Rechner bestehen jeweils…