BFH: Streitwert für Auskunftsanspruch nach Art.15 DSGVO ist unter Anwendung von § 52 I GKG grundsätzlich bei 5.000 EUR
Anders kann dies sein, wenn ein Antrag für einen anderen Streitwert durch das individuelle Vorbringen des Klägers gerechtfertigt ist. So das Gericht in seinem Beschluss vom 15. Mai 2024 (Az.: IX S 14/24). Es führt… BFH: Streitwert für Auskunftsanspruch nach Art.15 DSGVO ist unter Anwendung von § 52 I GKG grundsätzlich bei 5.000 EUR