BAG: Verspätete Auskunft nach Art. 15 DSGVO durch Arbeitgeber rechtfertigt keinen Schadensersatzanspruch nach Art. 82 DSGVO wegen eines „schlechten Gefühls“
Es muss ein tatsächlicher Schaden dargelegt und bewiesen werden. So das Gericht in seinem Urteil vom 20. Februar 2025 (Az.: 8 AZR 61/24), dass den Rechtsstreit zur Neuentscheidung an die Vorinstanz zurückverwiesen. Diese hatte dem… BAG: Verspätete Auskunft nach Art. 15 DSGVO durch Arbeitgeber rechtfertigt keinen Schadensersatzanspruch nach Art. 82 DSGVO wegen eines „schlechten Gefühls“