OLG München: kein Anspruch auf Löschung von „Zahlungsstörungen“ nach Art. 17 DSGVO vor Ablauf von 3 Jahren seit Beendigung der Situation gegenüber Wirtschaftsauskunftei, wenn Interesse der natürlichen Person an vorzeitiger Löschung nicht dem Interesse der Wirtschaftsauskunftei überwiegen
Ein solches überwiegendes Interesse und damit eine Löschung nach 6 Monaten oder zwei Jahren konnte das Gericht in seinem Endurteil…

