BGH: Zugang einer E-Mail im unternehmerischen Geschäftsverkehr, wenn abrufbereit auf Mailserver des Empfängers
Zugang einer E-Mail im unternehmerischen Geschäftsverkehr, wenn abrufbereit auf Mailserver des Empfängers – Auf den tatsächlichen Abruf der E-Mail und die tatsächliche Kenntnisnahme des Inhaltes der E-Mail kommt es für einen wirksamen Zugang der E-Mail nicht. So der BGH in seinem Urteil vom 6. Oktober 2022 (Az.: VII ZR 895/21) in einem Rechtsstreit zur Frage des Abschlusses eines außergerichtlichen Vergleiches. Zugang einer E-Mail im unternehmerischen Geschäftsverkehr, wenn abrufbereit auf Mailserver des Empfängers – Ansicht des Gerichts Der BGH führt in den Entscheidungsgründen, unter Darstellung der unterschiedlichen Ansichten zur Frage des Zugangs einer E-Mail, dann unter anderem aus: „..Jedenfalls für den nach den unangefochtenen Feststellungen des Berufungsgerichts gegebenen Fall, dass die…