EuGH: Anspruch nach Art.82 DSGVO wird der Höhe nach nicht gemindert, wenn betroffene Person zugleich Anspruch auf Unterlassung der Verarbeitung von personenbezogenen Daten geltend macht
So unter anderem das Gericht in seinem Urteil vom 4. September 2025 (Az.: C‑655/23) im Rahmen eines Vorabentscheidungsersuchens des BGH in einem Rechtsstreit, in dem es um Ansprüche aufgrund einer Fehlversendung einer Nachricht in einer… EuGH: Anspruch nach Art.82 DSGVO wird der Höhe nach nicht gemindert, wenn betroffene Person zugleich Anspruch auf Unterlassung der Verarbeitung von personenbezogenen Daten geltend macht