Mehr über den Artikel erfahren VG Düsseldorf: Vor Auskunftserteilung zur Erfüllung des Auskunftsanspruchs nach Art. 15 DSGVO erfolgende Löschung von personenbezogenen Daten nach Art. 17 DSGVO ist unzulässig
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VG Düsseldorf: Vor Auskunftserteilung zur Erfüllung des Auskunftsanspruchs nach Art. 15 DSGVO erfolgende Löschung von personenbezogenen Daten nach Art. 17 DSGVO ist unzulässig

So entscheiden in einem Verfahren, dass sich gegen eine durch die zuständige Landesdatenschutzbehörde verhängte Verwarnung im Wege der Anfechtungsklage richtete, durch Urteil vom 21. Januar 2026 (Az.:  29 K 7470/24).…

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Mehr über den Artikel erfahren EuGH: Anspruch nach Art.82 DSGVO wird der Höhe nach nicht gemindert, wenn betroffene Person zugleich Anspruch auf Unterlassung der Verarbeitung von personenbezogenen Daten geltend macht
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EuGH: Anspruch nach Art.82 DSGVO wird der Höhe nach nicht gemindert, wenn betroffene Person zugleich Anspruch auf Unterlassung der Verarbeitung von personenbezogenen Daten geltend macht

So unter anderem das Gericht in seinem Urteil vom 4. September 2025 (Az.: C‑655/23) im Rahmen eines Vorabentscheidungsersuchens des BGH in einem Rechtsstreit, in dem es um Ansprüche aufgrund einer…

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Mehr über den Artikel erfahren OLG Dresden: Kein Anspruch auf Löschung von Zahlungsstörung bei Bonitätsauskunft vor Ablauf einer Frist von 3 Jahren nach Art. 17 DSGVO, da für diesen Zeitraum Speicherung erforderlich ist
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OLG Dresden: Kein Anspruch auf Löschung von Zahlungsstörung bei Bonitätsauskunft vor Ablauf einer Frist von 3 Jahren nach Art. 17 DSGVO, da für diesen Zeitraum Speicherung erforderlich ist

So unter anderem das Gericht in seinem Urteil vom 1.Juli 2025 (Az.: 4 U 177/25). In dem Klageverfahren waren verschiedene Ansprüche wegen der fortdauernden Speicherung von Zahlungsstörungen zu Lasten des…

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Mehr über den Artikel erfahren OLG München: kein Anspruch auf Löschung von „Zahlungsstörungen“ nach Art. 17 DSGVO vor Ablauf von 3 Jahren seit Beendigung der Situation gegenüber Wirtschaftsauskunftei, wenn Interesse der natürlichen Person an vorzeitiger Löschung nicht dem Interesse der Wirtschaftsauskunftei überwiegen
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OLG München: kein Anspruch auf Löschung von „Zahlungsstörungen“ nach Art. 17 DSGVO vor Ablauf von 3 Jahren seit Beendigung der Situation gegenüber Wirtschaftsauskunftei, wenn Interesse der natürlichen Person an vorzeitiger Löschung nicht dem Interesse der Wirtschaftsauskunftei überwiegen

Ein solches überwiegendes Interesse und damit eine Löschung nach 6 Monaten oder zwei Jahren konnte das Gericht in seinem Endurteil vom 11. April 2025 (Az.:14 U 3590/24 e) nicht feststellen.…

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