LArbG Baden-Württemberg: 10.000 EUR Schadensersatz wegen Video- und Fotonutzung eines Beschäftigten über mehrere Monate nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses hinaus
So das Gericht in seinem Urteil vom 27. Juli 2023 (Az.: 3 Sa 33/22). Geklagt hatte ein Arbeitnehmer, der mit dem Arbeitgeber keine über das Ende des Beschäftigungsverhältnisses hinausgehenden Vereinbarung der Nutzung der Aufnahme zu Werbezwecken getroffen hatte und außergerichtlich mehrfach die Löschung erfolglos begehrt hatte. Das Gericht sah einen entsprechenden Anspruch aus Art 82 DSGVO als ausreichend dargelegt und bewiesen und sah insbesondere an der langanhaltenden Verwendung und Umfang der Werbung durch den beklagten Arbeitgeber die Höhe des Anspruchs in Höhe von 10.000 EUR als angemessen. Das Gericht begründet dies in den Entscheidungsgründen unter anderem wie folgt: „…Auch wenn der Kläger im Zeitpunkt des Anfertigens des Bildmaterials hiermit und…
LG Köln: Fotos zur Bewerbung von Übernachtungsangeboten-Nutzungsrechte für Darstellung von Fototapete muss vorliegen
Ansonsten liegt eine Verletzung von Urheberrechten des Fotografen vor, der die Fotos für die Erstellung der Fototapete erstellt hat. So das LG Köln in seinem Urteil vom 18. August 2022 (Az.: 14 O 350/21), in dem unter anderem geltend gemachte Ansprüche auf Unterlassung zu entscheiden war. Das Gericht sah durch den Kauf der Fototapete keine Einräumung von Nutzungsrechten für die Veröffentlichung von Fotos mit den Fototapeten, die in den durch den Beklagten vermieteten Räumlichkeiten an den Wänden angebracht worden waren. Das Gericht führt in den Entscheidungsgründen unter anderem aus: „…Eine ausdrückliche schriftliche oder mündliche Vereinbarung über die Einräumung von Nutzungsrechten ist zwischen den Parteien nicht vorgenommen worden. Auch aus dem…
OLG Hamburg: 8.000 EUR Streitwert bei urheberrechtsverletzender Nutzung von Foto für Verkaufszwecke
8.000 EUR Streitwert bei urheberrechtsverletzender Nutzung von Foto für Verkaufszwecke – Dieser von dem „üblichen“ Streitwert von 6.000 EUR pro Foto für einen urheberechtlichen Unterlassungsanspruch abweichenden Wert hat das OLG Hamburg in seinem Beschluss vom 10. Februar 2022 (Az.: 5 W 58/21) aufgrund einer Beschwerde betreffend die Wertfestsetzung in einem einstweiligen Verfügungsverfahren vorgenommen. 8.000 EUR Streitwert bei urheberrechtsverletzender Nutzung von Foto für Verkaufszwecke – Ansicht des Gerichts Das Gericht begründet seine Ansicht in den Entscheidungsgründen unter anderem wie folgt: “…Nach Maßgabe der vorgenannten Grundsätze hat das Landgericht im vorliegenden einstweiligen Verfügungsverfahren im Ergebnis zutreffend im Ausgangspunkt einen Streitwert von 8.000,- € pro Foto angesetzt. Der Bundesgerichtshof hat bei einer gewerblichen…