Mehr über den Artikel erfahren OLG Stuttgart: Es besteht keine Pflicht zur Angabe eines Gesamtpreises, wenn in Werbung kein konkretes Produkt beworben wird oder andere Anhaltspunkte vorliegen, die eine Preisprüfungsmöglichkeit des Verbrauchers begründen können
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OLG Stuttgart: Es besteht keine Pflicht zur Angabe eines Gesamtpreises, wenn in Werbung kein konkretes Produkt beworben wird oder andere Anhaltspunkte vorliegen, die eine Preisprüfungsmöglichkeit des Verbrauchers begründen können

So das Gericht in seinem Urteil vom 8. Mai 2024 (Az.: 2 U 205/23) im Rahmen eines einstweiligen Verfügungsverfahrens. Streitgegenständlich waren Werbedarstellungen des Beklagten auf Internetseiten Dritter, auf denen Parfümmarken…

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