OLG Stuttgart: Mitarbeitende einer Behörde, die eine Abfrage von personenbezogenen Daten ohne dienstlichen Anlass vornehmen, werden Verantwortliche im Sinne des Art. 4 Nr.7 DSGVO
Und damit kann gegen diese auch ein Bußgeld wegen einer unzulässigen Verarbeitung von personenbezogenen Daten verhangen werden. So das Gericht…

