OLG Karlsruhe:§ 10 III und IV JuSchG sind Marktverhaltensregelungen nach § 3a UWG
§ 10 III und IV JuSchG sind Marktverhaltensregelungen nach § 3a UWG – So das OLG Karlsruhe in dem Urteil vom 11. Mai 2022 (Az.: 6 U 362/21) im Rahmen eines einstweiligen Verfügungsverfahren in einer wettbewerbsrechtlichen Streitigkeit zwischen zwei Anbietern von E-Zigaretten. Im Streitfall, die Einzelheiten sind den Entscheidungsgründen zu entnehmen, ging es um die Frage, ob die Verletzung der Vorschriften durch die genaue Vorgehensweise des in Anspruch genommen Verkäufers vorlag oder nicht. § 10 III und IV JuSchG sind Marktverhaltensregelungen nach § 3a UWG – Ansicht des Gerichts Das OLG Karlsruhe folgt dabei bestehende Rechtsprechung und Ansichten in der Literatur und führt in den Entscheidungsgründen aus: „….Bei der nach…