LG Frankfurt a.M.: Streitigkeiten um eingetragenes Gemeinschaftsgeschmacksmuster sind Sache für Kammer für Handelssachen
Streitigkeiten um eingetragenes Gemeinschaftsgeschmacksmuster sind Sache für Kammer für Handelssachen – So das LG Frankfurt a.M. in einem Beschluss vom 19.Mai 2022 (Az.: 2-03 O 94/22). Das Gericht verwies einen entsprechenden Rechtsstreit und begründet wie folgt: „…Der Antrag gehört nach § 95 Abs. 1 Nr. 4 Buchst. c) GVG (ggf. in analoger Anwendung) vor die Kammer für Handelssachen. Handelssachen sind nach § 95 Abs. 1 Nr. 4 Buchst. c) bürgerliche Rechtsstreitigkeiten, in denen durch die Klage ein Anspruch aus den „Rechtsverhältnissen, die sich auf den Schutz der Marken und sonstigen Kennzeichen sowie der eingetragenen Designs beziehen“, geltend gemacht wird. Es ist davon auszugehen, dass auch Ansprüche, die ihre Grundlage auf…