LAG Hessen: Erfüllung des Auskunftsanspruch nach Art. 15 DSGVO, wenn Verantwortlicher erteilte Auskunft dem Umfang nach als abschließend anzusehen sind
Dann tritt Erfüllung im Sinne des § 352 BGB ein, unabhängig davon, ob die Auskunft inhaltlich unrichtig oder unvollständig ist….

